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Vernehmlassung: Gerichte stärken mit vertretbarer Kompromisslösung

Die EVP begrüsst die geplante Lockerung der Wählbarkeitsvoraussetzung bei den Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter der kantonalen Gerichte. Es handelt sich um einen vertretbaren Kompromiss, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die erfolgreiche Wahl von geeigneten Personen sicherzustellen. Von dieser Möglichkeit soll jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden.

Aufgrund der Nichtvereinbarkeit der beruflichen anwaltlichen Tätigkeit am Ort des Ersatzrichteramtes ist die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten für solche Ämter überschaubar und es besteht ein Fachkräftemangel. Mit der gezielten Lockerung schafft der Kanton Solothurn die Voraussetzung, um den personellen Bestand der Gerichte auch in Zukunft zu sichern.

Gemäss dem Rechenschaftsbericht 2025 der Gerichtsverwaltung des Kantons Solothurn hat der Bestand an offenen Fällen an den Solothurner Gerichten in den letzten Jahren stark zugenommen, zudem wurden im Jahr 2025 überdurchschnittlich viele neue Fälle eröffnet. Aus Sicht der EVP ist es für die Betroffenen eines Rechtsfalles von grosser Bedeutung, wenn die Gerichte mit grösster Sorgfalt, aber auch zeitnah Urteile fällen. «Für die Bevölkerung zählt, dass die Gerichte qualitativ gute Entscheide fällen und dies innert nützlicher Frist. Wenn dafür in Einzelfällen eine qualifizierte Person von ausserhalb des Kantons gewählt werden muss, ist das eine vernünftige Lösung», sagt Vorstandsmitglied Deborah Guggisberg. 

Für die EVP entscheidend für die Unterstützung ist, dass es sich bei dieser Massnahme um eine Ausnahmebewilligung handelt, welche in Einzelfällen vom Kantonsrat erteilt werden und sich diese Lockerung nur auf nebenamtliche Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter der Obergerichte beschränkt. Insofern sich genügend qualifizierte wahlberechtigte Personen aus der Wohnbevölkerung des Kantons Solothurn zur Wahl stellen, liegt es weiterhin in der Kompetenz des Kantonsrats, diesen Personen den Vorrang zu geben. Weitergehende Lockerungen der Wählbarkeiten (z.B. auf hauptamtliche Richter) würde die EVP nicht unterstützen.
 

 


Vernehmlassungsantwort EVP Kanton Solothurn