EVP möchte das Wahlsystem fairer machen

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EVP möchte das Wahlsystem fairer machen

Sowohl vor vier Jahren wie auch jetzt wieder gab es im Zusammenhang mit den Kantonsrats- und den Gemeindewahlen in Olten einige nicht immer nachvollziehbare Entscheide von gewählten Personen. Es liegt daher die Vermutung nahe, dass das aktuell geltende System teils ausgenutzt wird. Die EVP möchte mit einer Änderung der Termine und Fristen mehr Fairness erreichen.

Grundsätzlich können die Gemeinden die Termine für ihre Erneuerungswahlen – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – frei wählen. In den allermeisten Gemeinden finden die Gemeinderatswahlen im April/Mai statt und tangieren somit die Kantonsratswahlen nicht. Hingegen führt die Stadt Olten aufgrund der ausserordentlichen Gemeindeorganisation seit Jahren ihren ersten Wahlgang für die Stadtratswahlen gleichzeitig mit den Kantonsratswahlen durch.

Die Situation und die Fristen führen in Olten zudem dazu, dass sich Personen für beide Gremien (Kantonsrat und Gemeindeparlament) als Kandidat zur Verfügung stellen, obwohl für sie wohl vorweg klar ist, dass sie nicht beide Ämter übernehmen können bzw. wollen. 

Angesichts dieser Ausgangslage ist nicht auszuschliessen, dass die Stadtrats- bzw. die Gemeindeparlamentswahlen in Olten als zusätzliche «Wahlunterstützung» für die Kantonsratswahlen «missbraucht» werden. Ein Hinweis darauf ist, dass Kandidaten ihre Kandidatur für die Stadtratswahlen, nachdem sie in den Kantonsrat gewählt worden sind, nach dem ersten Wahlgang zurückziehen bzw. dass jemand ein Kantonsratsmandat gar nie antritt (weil er für beide Ämter gewählt worden ist). Ersteres ist nicht fair gegenüber allen anderen Kantonsrats-Kandidaten, da diese die Möglichkeit von einem solchen zusätzlichen «Wahlfenster» nicht haben. Zweiteres ist aus Sicht des Wählerwillens fragwürdig.

Für die EVP wäre es daher sinnvoll und im Sinne der Fairness anzustreben, dass es zukünftig für keine Gemeinde mehr erlaubt ist, gleichzeitig mit den Kantonsratswahlen kommunale Wahlen (jeglicher Art) durchzuführen und die Termine und Fristen für die Wahlen sollen so angesetzt werden, dass bei der Eingabe der kommunalen Wahllisten die Resultate der Kantonsratswahlen bekannt sind.

Die EVP anerkennt, dass es durchaus persönliche Situationen geben kann, die zu solchen – nennen wir es – unglücklichen Entscheiden führen können. Die EVP will daher niemanden persönlich anprangern. Sofern diese Entscheide jedoch den aktuellen Fristen und Terminen geschuldet sind, so spricht nichts dagegen, dies zu ändern. Im Kanton Solothurn finden die kommunalen Wahlen traditionsgemäss nahe den Kantons- und Regierungsratswahlen statt. Dies muss aber nicht sein. So könnten beispielsweise die kommunalen Wahlen auf die zweite Jahreshälfte verlegt und der Start der Legislatur entsprechend verschoben werden.

Aus diesen Gründen plant EVP-Kantonsrat André Wyss einen entsprechenden Vorstoss einzureichen (siehe Beilage). Beachten Sie, dass es sich hier noch um einen Entwurf handelt und ggf. noch angepasst wird.
 

Für Auskünfte:
André Wyss, Vize-Präsident EVP Kanton Solothurn, (P) 062 849 49 91, (G) 062 299 10 00; andre.wyss@wyance.ch
Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn: 076 453 32 92; info@elialeiser.ch